Haftungsauschluss


Teilnahmebedingungen Rider of the year

1. Teilnahmebedingungen

Der Teilnehmer/die Teilnehmerin erklärt ausdrücklich, dass aus medizinischer Sicht keine Bedenken gegen die Ausübung des Kite-Sports bestehen. Bei möglichen Beschwerden empfehlen wir, den Hausarzt zu konsultieren. Voraussetzung für die Teilnahme an der „Rider of the year“ ist die Fähigkeit, mindestens 15 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können.

1.1 Anmeldung

Die Anmeldung zum „Rider of the year“ ist ausschließlich schriftlich möglich. Minderjährige müssen zusätzlich eine schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters erbringen.
Die Teilnahmegebühr muss beim Beginn des „Rider of the year“ Events gezahlt werden.

1.2 Mitwirkungspflicht

Der Teilnehmer/die Teilnehmerin verpflichtet sich bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm/ihr zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandene Schäden so gering wie möglich zu halten.

1.3 Sicherheits- und Durchführungsbestimmungen

Den Anweisungen der Veranstalter ist stets strikt Folge zu leisten. Sicherheitsbestimmungen und Regeln zur Ausübung des Wassersports sind einzuhalten. Brillen und andere Gegenstände sind gegen Verlust zu sichern. Schmuckgegenstände wie Ringe und Ketten sind abzulegen.
Für „Rider of the year“ gilt:
Teilnehmer, die „Rider of the year“ nachhaltig stören oder ein ordnungswidriges Verhalten an den Tag legen, welches das Ansehen oder die Unversehrtheit der Teilnehmer oder des Veranstalters gefährdet, können nach Ermahnung vom Kursverlauf ausgeschlossen werden. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Fall nicht rückerstattet.

1.4 Haftung

„Rider of the year“ übernimmt keine Haftung für Gefahren, die Zwangsläufig mit dem Kite-Sport in Verbindung stehen. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin nimmt diese Gefahren in Kauf.
Die Teilnahme an „Rider of the year“ sowie die Anreise und der Aufenthalt erfolgen auf eigene Gefahr, Kosten und Verantwortung des Teilnehmers/der Teilnehmerin. Weiteres übernimmt „Rider of the year“ keine Haftung über Schäden, die dem Teilnehmer/der Teilnehmerin während der Ausübung des Sports durch das Verschulden anderer Teilnehmer oder Dritter entstehen.

„Rider of the year“ übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung des Eigentums der Teilnehmer. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin verpflichtet sich, das zur Verfügung gestellt Kite- Material wie sein Eigentum nach allen Regeln guter Seemannschaft zu führen und zu behandeln und haftet bei grob fahrlässiger Beschädigung oder Verlust.

Werden zur Durchführung einer Veranstaltung andere Unternehmen mit Einzelleistungen beauftragt, so übernimmt die Haftung für die mit den Einzelleistungen in Verbindung stehenden Ansprüche das jeweilige Unternehmen.
Der Haftungsausschlusswird mit der Unterschrift des Teilnehmers allen Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für

Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit, bei der mehr als leicht fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten aus dem Vertrag sowie in Fällen der Produkthaftung.

„Rider of the year“ empfiehlt jedem Teilnehmer/jeder Teilnehmerin den Abschluss einer Haftpflicht- und Unfallversicherung, die den Kite-Sport abdeckt!

1.5 Foto und Video Material

Während „Rider of the year“ können Fotos und Videosaufnahmen gemacht werden. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin räumt dem Veranstalter das Recht ein, die Aufnahmen auf seiner Website, in Filmen oder Werbematerialien honorarfrei zu nutzen.
Sollte ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin mit der Veröffentlichung von Material auf dem er/sie sichtbar ist nicht einverstanden sein, so muss er/sie das spätestens einen Tag vor „Rider of the year“ schriftlich bekannt geben.

1.6 Erklärungen des Teilnehmers/der Teilnehmerin

Der Teilnehmer/die Teilnehmerin versichert, keinerlei körperliche Gebrechen zu haben und nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten zu stehen, die die Fahrtüchtigkeit in irgendeiner Art und Weise beeinflussen können. Auf die besondere Gefährdung von Personen mit Herzproblemen und Bluthochdruck wird ausdrücklich hingewiesen.

Hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht, so haftet der gesetzliche Vertreter nach den gesetzlichen Vorschriften.
Mir ist bekannt, dass eine Teilnahme an der „Rider of the year“ ohne vorherige Abgabe des Haftungsausschlusses ist nicht möglich ist.

Oben stehenden Haftungsausschluss habe ich zur Kenntnis genommen und ich erkläre mich mit den Bedingungen einverstanden.

Unterschrift ggf. des gesetzlichen Vertreters/Erziehungsberechtigte Person

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Zertifikat
Document name: Haftungsauschluss
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Timestamp Audit
August 25, 2021 11:54 am CESTHaftungsauschluss Uploaded by Linus Erdmann - linus@kitesurfclub.de IP 80.187.115.240