Haftungsausschluss – Haftungsbegrenzung – Unterwerfungsklausel
Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt/Trainingsveranstaltung teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich.
Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer, sofern der Veranstalter den Grund für die Änderung oder Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.
Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist.
Die gültigen Wettfahrtregeln von World Sailing inkl. der Zusätze des DSV, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.
Teilnahmebedingungen Rider of the Year // Kitefestival
1. Teilnahmebedingungen
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin erklärt ausdrücklich, dass aus medizinischer Sicht keine Bedenken gegen die Ausübung des Kite-Sports bestehen. Bei möglichen Beschwerden empfehlen wir, den Hausarzt zu konsultieren. Voraussetzung für die Teilnahme an der „Rider of the year“ ist die Fähigkeit, mindestens 15 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können.
1.1 Anmeldung
Die Anmeldung zum Event ist ausschließlich online möglich. Minderjährige müssen zusätzlich eine schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters erbringen.
Die Teilnahmegebühr muss unmittelbar nach der Anmeldung zum Event und bis spätestens 21 Tage vor beginn beglichen werden. Eine Nachmeldegebühr in doppelter höhe der Meldegebühr wird verlangt bei kurzfristiger Anmeldung (unter drei Wochen vor Event beginn).
1.2 Mitwirkungspflicht
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin verpflichtet sich bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm/ihr zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandene Schäden so gering wie möglich zu halten.
1.3 Sicherheits- und Durchführungsbestimmungen
Den Anweisungen der Veranstalter ist stets strikt Folge zu leisten. Sicherheitsbestimmungen und Regeln zur Ausübung des Wassersports sind einzuhalten. Brillen und andere Gegenstände sind gegen Verlust zu sichern. Schmuckgegenstände wie Ringe und Ketten sind abzulegen.
Für das Event gilt:
Teilnehmer, welche die Veranstaltung nachhaltig stören oder ein ordnungswidriges Verhalten an den Tag legen, welches das Ansehen oder die Unversehrtheit der Teilnehmer oder des Veranstalters gefährdet, können nach Ermahnung vom Kursverlauf ausgeschlossen werden. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Fall nicht rückerstattet.
1.4 Haftung
Der Veranstalter und Ausrichter übernimmt keine Haftung für Gefahren, die zwangsläufig mit dem Kite-Sport in Verbindung stehen. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin nimmt diese Gefahren in Kauf.
Die Teilnahme am Event sowie die Anreise und der Aufenthalt erfolgen auf eigene Gefahr, Kosten und Verantwortung des Teilnehmers/der Teilnehmerin. Weiteres übernimmt der Veranstalter und Ausrichter keine Haftung über Schäden, die dem Teilnehmer/der Teilnehmerin während der Ausübung des Sports durch das Verschulden anderer Teilnehmer oder Dritter entstehen.
Der Veranstalter und Ausrichter übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung des Eigentums der Teilnehmer. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin verpflichtet sich, das zur Verfügung gestellt Kite- Material wie sein Eigentum nach allen Regeln guter Seemannschaft zu führen und zu behandeln und haftet bei grob fahrlässiger Beschädigung oder Verlust.
Werden zur Durchführung einer Veranstaltung andere Unternehmen mit Einzelleistungen beauftragt, so übernimmt die Haftung für die mit den Einzelleistungen in Verbindung stehenden Ansprüche das jeweilige Unternehmen.
Der Haftungsausschluss wird mit der Unterschrift des Teilnehmers allen Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für
Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit, bei der mehr als leicht fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten aus dem Vertrag sowie in Fällen der Produkthaftung.
Der Veranstalter und Ausrichter empfiehlt jedem Teilnehmer/jeder Teilnehmerin den Abschluss einer Unfallversicherung, die den Kite-Sport abdeckt!
Eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 3 Millionen € ist verpflichtend.
1.5 Foto und Video Material
Während des Events können Fotos und Videoaufnahmen gemacht werden. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin räumt dem Veranstalter das Recht ein, die Aufnahmen auf seiner Website, in Filmen oder Werbematerialien honorarfrei zu nutzen.
Sollte ein Teilnehmer/ eine Teilnehmerin mit der Veröffentlichung von Material, auf dem er/sie sichtbar ist, nicht einverstanden sein, so muss er/sie das spätestens einen Tag vor Event beginn schriftlich bekannt geben.
1.6 Erklärungen des Teilnehmers/der Teilnehmerin
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin versichert, keinerlei körperliche Gebrechen zu haben und nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten zu stehen, die die Fahrtüchtigkeit in irgendeiner Art und Weise beeinflussen können. Auf die besondere Gefährdung von Personen mit Herzproblemen und Bluthochdruck wird ausdrücklich hingewiesen.
Hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht, so haftet der gesetzliche Vertreter nach den gesetzlichen Vorschriften.
Mir ist bekannt, dass eine Teilnahme an der „Rider of the Year“ ohne vorherige Abgabe des Haftungsausschlusses nicht möglich ist.
Oben stehenden Haftungsausschluss habe ich zur Kenntnis genommen und ich erkläre mich mit den Bedingungen einverstanden.