Der Teilnehmer/die Teilnehmerin erklärt ausdrücklich, dass aus medizinischer Sicht keine Bedenken gegen die Ausübung des Kite-Sports bestehen. Bei möglichen Beschwerden empfehlen wir, den Hausarzt zu konsultieren. Voraussetzung für die Teilnahme an der „Rider of the year“ ist die Fähigkeit, mindestens 15 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können.
1.1 Anmeldung
Die Anmeldung zum „Rider of the year“ ist ausschließlich schriftlich möglich. Minderjährige müssen zusätzlich eine schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters erbringen.
Die Teilnahmegebühr muss beim Beginn des „Rider of the year“ Events gezahlt werden.
1.2 Mitwirkungspflicht
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin verpflichtet sich bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm/ihr zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandene Schäden so gering wie möglich zu halten.
1.3 Sicherheits- und Durchführungsbestimmungen
Den Anweisungen der Veranstalter ist stets strikt Folge zu leisten. Sicherheitsbestimmungen und Regeln zur Ausübung des Wassersports sind einzuhalten. Brillen und andere Gegenstände sind gegen Verlust zu sichern. Schmuckgegenstände wie Ringe und Ketten sind abzulegen.
Für „Rider of the year“ gilt:
Teilnehmer, die „Rider of the year“ nachhaltig stören oder ein ordnungswidriges Verhalten an den Tag legen, welches das Ansehen oder die Unversehrtheit der Teilnehmer oder des Veranstalters gefährdet, können nach Ermahnung vom Kursverlauf ausgeschlossen werden. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Fall nicht rückerstattet.
1.4 Haftung
„Rider of the year“ übernimmt keine Haftung für Gefahren, die Zwangsläufig mit dem Kite-Sport in Verbindung stehen. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin nimmt diese Gefahren in Kauf.
Die Teilnahme an „Rider of the year“ sowie die Anreise und der Aufenthalt erfolgen auf eigene Gefahr, Kosten und Verantwortung des Teilnehmers/der Teilnehmerin. Weiteres übernimmt „Rider of the year“ keine Haftung über Schäden, die dem Teilnehmer/der Teilnehmerin während der Ausübung des Sports durch das Verschulden anderer Teilnehmer oder Dritter entstehen.
„Rider of the year“ übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung des Eigentums der Teilnehmer. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin verpflichtet sich, das zur Verfügung gestellt Kite- Material wie sein Eigentum nach allen Regeln guter Seemannschaft zu führen und zu behandeln und haftet bei grob fahrlässiger Beschädigung oder Verlust.
Werden zur Durchführung einer Veranstaltung andere Unternehmen mit Einzelleistungen beauftragt, so übernimmt die Haftung für die mit den Einzelleistungen in Verbindung stehenden Ansprüche das jeweilige Unternehmen.
Der Haftungsausschlusswird mit der Unterschrift des Teilnehmers allen Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für